AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der AFS MEDICAL GmbH

I. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten, falls mit der Geschäftsführung nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, für alle gegenwärtigen und künftig abzuschließenden Verträge. Abweichende oder mündliche Abmachungen haben erst dann Rechtsgültigkeit, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden. Unsere Angestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Aus allfälligen Schreibfehlern und sonstigen Irrtümern unsererseits können keinerlei wie immer geartete Rechte abgeleitet werden. Die in unseren Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Gewichte, Maße, Fassungsvermögen, Farben, Preis, Leistungen und ähnliche Spezifikationen sind nur annähernd. Derlei Angaben sind uns gegenüber nur dann verbindlich, wenn sie beim Kaufabschluss ausdrücklich schriftlich zur Bedingung der Bestellung gemacht wurden. Wenn nicht anders vereinbart wurde, liefern wir die Waren nach einschlägiger ÖNORM in werksüblicher Sortierung. Aufträge werden für erst durch schriftliche Annahme unsererseits verbindlich. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu abweichenden Vertragsbedingungen. Sämtliche Angebote sind freibleibend. An uns gerichtete Angebote oder Kostenvoranschläge sind mangels ausdrücklich anders lautender Vereinbarung verbindlich und kostenlos. Der Vertragspartner ist an sein Angebot sechs Wochen gebunden.

II. Preise und Verpackung

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Unsere Waren werden handelsüblich verpackt und, soweit gegeben, nur in kompletten Verpackungseinheiten geliefert. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden, wenn sie mit sicherer elektronischer Signatur erstellt werden.

III. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferungsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufsumme und aller eventuellen Nebenspesen unser Eigentum, auch wenn inzwischen ein Weiterverkauf durch den Kunden erfolgte. In diesem Falle tritt der Kunde bereits hiermit seine Kaufpreisforderungen gegen seinen Zweitkäufer an uns ab und verpflichtet sich, uns unverzüglich Name und Anschrift des Zweitkäufers, sowie Bestand und Höhe der Forderung bekanntzugeben und andererseits auch seinem Zweitkäufer die Forderungsabtretung an uns mitzuteilen. Der Kunde hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes nicht nur alle Maßnahmen zu treffen, um die rechtliche Sicherung des Eigentumsvorbehaltes zu bewirken, sondern insbesondere auch den Liefergegenstand im ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Stellt sich bei oder nach Auftragsannahme heraus, dass sich der Kunde in schlechten Vermögensverhältnissen befindet, so sind wir berechtigt, den Abschluss für ungültig zu erklären, bereits gelieferte und noch nicht bezahlte Waren, wo immer sie sich befinden, auch ohne gerichtliche Genehmigung sofort abholen zu lassen und weitere Lieferungen von Kassazahlungen oder Vorauszahlungen abhängig zu machen. Schadensersatzansprüche des Kunden aus diesen Maßnahmen uns gegenüber sind ausgeschlossen. Wird die unter Eigentumsvorbehalt verkaufte Ware beim Kunden oder dessen Zweitkäufer von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betroffen, so sind uns diese vom Kunden unter Übergabe der für ein Einschreiten notwendigen Unterlagen unverzüglich bekannt zu geben. Sollte unser Kunde, die an ihn gestellte Rechnung an eine dritte Person weitergeben oder wir auf Wunsch unseres Kunden, die Rechnung an eine dritte Person ausstellen, so behalten wir uns das Recht vor, im Falle einer Nichtbezahlung dieser Rechnung, den fälligen Rechnungsbetrag von unserem Kunden einzufordern.

IV. Lieferungen

Unsere Lieferungen erfolgen im Allgemeinen prompt ab unserem Lager Teesdorf. Ist dies nicht möglich, so werden die kürzesten Lieferzeiten bei Bestellungsannahme bekannt gegeben. Unvorhergesehene und unvorhersehbare Hindernisse gleich welcher Art sowie alle Fälle höherer Gewalt berechtigen uns, die Liefertermine angemessen hinauszuschieben oder überhaupt von der Lieferung zurückzutreten. Angaben über die Lieferzeit sind stets unverbindlich. Der Kunde ist nur dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls der ursprünglich vereinbarte Liefertermin um mehr als 3 Monate überschritten ist und eine entsprechende angemessene Nachfrist, welche vom Kunden gesetzt wurde, erfolglos verstrichen ist. 
Schadenersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter, unterbliebener oder nur teilweiser Lieferung sind ausgeschlossen. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht von Teillieferungen vor.

V. Versand

Sollte der Versand „ab Lager Teesdorf“ erfolgen, so werden wir für beschädigte oder verloren gegangene Güter nicht ersatzpflichtig. Bei neutralen Sendungen an einen vom Kunden genannten Empfänger erfolgt der Versand grundsätzlich unfranko, ebenso in Fällen, in welchen für den Versand vom Kunden eine bestimmte Speditionsart vorgeschrieben wird. Für Lieferungen an im Konzernverbund befindliche Unternehmen, Privatpersonen sowie an Dritte, die als Wiederverkäufer auftreten gilt, wenn nicht anders geregelt, immer als „ab Lager Teesdorf“ vereinbart. In allen anderen Fällen gilt, wenn nicht anders vereinbart, die Klausel „frei Haus“ ab einem Auftragswert von netto € 50,-, darunter fallen Versand- und Bearbeitungskosten von € 8,90 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer an. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese sowie eine allenfalls vom Kunden gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet, beinhaltet jedoch nicht das Abladen und Vertragen. Die Regelung hinsichtlich der Haftung trifft auch auf den Fall zu, dass die Lieferung durch uns frei Bestimmungsort mit eigenem oder mit fremdem Transportmittel durchgeführt wird. 
Beim Auftreten von Transportschäden hat der Kunde diese bahn- oder postamtlich bestätigen zu lassen und die entsprechende Bestätigung uns zur Verfügung zu stellen. Ist bei der Übernahme der Ware eindeutig eine Beschädigung der Außenverpackung festzustellen, ist dies vom Kunden auf der Übernahmebestätigung des Zustellers zu vermerken, da sonst keine Haftung seitens der Versicherung übernommen wird. Eine Reklamation fehlender oder unvollständiger Teile kann nur innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Ware beim Kunden von unserer Seiten anerkannt werden. Die Verpackung wird nur über ausdrückliche Vereinbarung zurückgenommen.

VI. Fälligkeit, Verzug, Spesen und Kosten

Sämtliche Rechnungen sind laut den vereinbarten und auf der Rechnung aufgedruckten Zahlungsbedingungen unter Ausschluss jeglicher Aufrechnung oder Zurückbehaltung zur Zahlung fällig. Übliche Standardkonditionen sind: 30 Tage netto, 7 Tage 2 % Skonto. Es können jedoch abweichende Konditionen schriftlich festgelegt werden. Wird gegen eine unserer Rechnungen binnen zwei Wochen kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt. Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistungen in Teilen erbracht werden. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu verrechnen, die um 10 % Punkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz liegen. Darüber hinaus steht uns das Recht zu, im Verzugsfall außer den Verzugszinsen diejenigen Kosten zu begehren, welche uns aus Mahnungen, außergerichtlicher Eintreibung unserer Forderungen, Anmeldung oder Beteiligung im Konkurs-, Ausgleichs- oder Zwangsausgleichsverfahren auflaufen. Wir behalten uns ausdrücklich vor, überhaupt all diejenigen Kosten, die uns entstehen, aber im Rahmen eines eventuellen Prozess- und Exekutionsverfahrens gerichtlich nicht zugesprochen werden, einzufordern. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf ältere Schulden desselben anzurechnen. Wir werden dem Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung Information erteilen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur zahlungshalber nach vorheriger Vereinbarung. Gutschriften werden nur vorbehaltlich des Einganges und Valuta zum Eingangstag erteilt. Sämtliche mit der Einlösung und Diskontierung dieser Papiere auflaufenden Kosten und Abgaben, Zinsen und Belastungen welcher Art auch immer, gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind berechtigt, die Annahme von Wechseln oder Schecks ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bezahlung mittels Bankomat oder Kreditkarte ist nicht möglich. Der Kunde ist nicht berechtigt, Gegenforderungen, welche von uns nicht ausdrücklich anerkannt werden und mit deren Aufrechnung wir uns einverstanden erklärt haben, mit seinen offenen Buchforderungen zu verrechnen oder darauf Rückbehaltungsansprüche geltend zu machen. Unsere Vertreter oder Angestellte sind zur Entgegennahme von Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur bei Vorlage besonderer Inkassovollmachten berechtigt. Gerät der Kunde bei Abzahlungsgeschäften auch nur mit einer der vereinbarten Zahlungen oder sonstigen Leistungen in Verzug, so tritt Terminsverlust bezüglich der ganzen noch aushaftenden Restschuld ein und es sind uns Verzugszinsen in der Höhe von 10 % Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu vergüten. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens 3 Monate nach Bestellung als abgerufen. Wird der Versand ohne unser Verschulden unmöglich, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Dies gilt auch bei schuldhafter Verzögerung der Abnahme. Sollten uns Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere wenn der Kunde die Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, im Falle von Teilzahlungen die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wir sind im vorausgehenden Falle des Weiteren berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen sowie die vereinbarten Zahlungsmodalitäten einseitig zu verändern. Geleistete Anzahlungen gelten als verfallen, wenn der Kunde trotz zweifacher schriftlicher Aufforderung innerhalb 60 Tagen der Leistung des Restbetrages nicht nachkommt oder er unbekannten Aufenthalts ist und innerhalb von 4 Wochen keine Änderung der Kontaktdaten schriftlich bekannt gegeben wird.

VII. Mängelrüge, Garantie und Gewährleistung

Bei Auftreten von Mängeln an einem von uns gelieferten Produkt ist der Kunde verpflichtet, uns diesen Mangel längstens binnen 3 Tage ab Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns ebenfalls unverzüglich, d.h. binnen 3 Tagen ab Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Die Erhebung einer Mängelrüge entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden erlöschen bei Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung durch den Kunden. Mängel eines Teiles einer Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Wird ein uns ordnungsgemäß zur Kenntnis gebrachter Mangel von uns anerkannt, so haben wir das Recht, nach eigener Wahl die Ware nachzubessern, sie umzutauschen oder zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten oder entsprechend zu mindern. Darüber hinausgehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen, ebenso Schadenersatzansprüche Dritter, aus welchem Rechtstitel immer. Ein vorliegender Mangel berechtigt den Kunden jedoch nicht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, Vergütung von Löhnen, Frachten, Verzugsstrafen und ähnliches mehr zu fordern. Für von uns geleistete Ersatzlieferungen und ausgeführte Verbesserungsarbeiten wird unter den Bedingungen der Erstlieferung gehaftet. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche aus etwaigen Mängeln sind innerhalb von 6 Monaten ab Erhalt der Ware bzw. 3 Monate nach entsprechender schriftlicher Ablehnung einer Mängelrüge durch uns gerichtlich geltend zu machen. Für den Fall der eigenmächtigen Mängelbehebung durch den Kunden erlöschen alle unsere Gewährleistungsverpflichtungen. Wir leisten für die von ihm gelieferten Waren keine Garantie, welcher Art auch immer.

VIII. Haftungsausschluss

Wir haften für Schäden nur, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen uns sind ausgeschlossen. Allfällige Regressforderungen, die der Kunde oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ im Sinne des Produkthaftungsgesetzes gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

IX. Rücknahme

Von uns ausgelieferte Waren können nur dann zurückgegeben werden, wenn vorher dazu unsere ausdrückliche Zustimmung eingeholt wurde. In jedem Fall hat die Rücksendung frei Haus, d. h. franko unserem Lager Teesdorf zu erfolgen. Fremdfabrikate werden von uns grundsätzlich nicht angenommen. Die Rücknahme von Sonderanfertigungen, Sonderbestellungen oder beschädigtem und/oder verschmutztem Material müssen wir ebenfalls ablehnen. Außerdem kann nur Ware in Originalverpackung zurückgenommen werden. Unter der Voraussetzung, dass die Warenretoure zu einer Gutschriftserteilung berechtigt, behalten wir uns in jedem Fall, abgesehen von der Anlastung allenfalls notwendiger Nachbearbeitungskosten, die angemessene Manipulationsgebühr in Höhe von derzeit 10 % des ursprünglichen Verkaufspreises vor.

X. Datenschutz und Geheimhaltung

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass wir unser gesamtes Rechnungswesen automationsunterstützt führen. Unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der Fassung von 2018, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit der Speicherung und Verarbeitung des aus der Geschäftsbeziehung zwischen Kunden und uns notwendigen Daten, sowie mit der Übermittlung dieser Daten, sofern sie weder das Privat- noch Familienleben des Kunden betreffen, an Dritte einverstanden. 
Von uns zur Verfügung gestellte Pläne, Skizzen und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber. 
Werden vom Kunden Unterlagen oder Leistungen erstellt und uns zur Verfügung gestellt, die Rechtsschutz einschließlich Urheberrechtsschutz genießen, räumt uns dieser im Falle eines Vertragsabschlusses mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung ein uneingeschränktes jedoch nicht ausschließliches Nutzungsrecht an diesen Werken ein bzw. gilt ein solches als vereinbart.

Im Rahmen von Veranstaltungen oder Events können durch die oder im Auftrag der Organisation Fotografien und/oder Filme erstellt werden. Mit der Anmeldung zu und der Teilnahme an Veranstaltung von AFS MEDICAL GmbH nehmen Sie zur Kenntnis, dass Fotografien und Videomaterialien, auf denen Personen abgebildet sind, zur Berichterstattung verwendet und in verschiedensten (Sozialen) Medien, Publikationen und auf Webseiten von AFS MEDICAL GmbH veröffentlicht werden.

XI. Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkauf- und Lieferbedingungen rechtsunwirksam sein sollten, wird davon die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen.

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsgrundlagen

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Streitfragen und Verbindlichkeiten ist Baden. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Stand: November 2021